Honorar

Die Höhe unseres Honorars kann frei und individuell vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, steht den Rechtsanwält:innen ein angemessenes Honorar zu. Im Rahmen eines Erstgesprächs besprechen wir mit Ihnen auch die Möglichkeiten der Honorarabrechnung.

Es besteht die Möglichkeit, nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) oder nach Stundensatz abzurechnen.

Bei der Erstellung von Kauf- oder Schenkungsverträgen, Testamenten, Vergleichen bzw. sonstigen Vereinbarungen besteht zudem die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Zusätzlich können Barauslagen wie Gerichtsgebühren, Porto oder Kosten für Abfragen aus dem Grundbuch oder Firmenbuch anfallen. Diese werden zusätzlich zum vereinbarten Honorar in Rechnung gestellt.

Wir arbeiten mit allen österreichischen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Ob ein Verfahren oder eine Beratung in unserer Kanzlei gedeckt ist, richtet sich nach Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag. In der Regel rechnen wir direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Kontaktaufnahme per Email!